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Tätigkeitsgebiete

Hier finden Sie Erläuterungen zu den Tätigkeitsgebieten:
Sozialrecht
Betreuungsrecht


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Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein sehr weites Feld. Es gibt bisher 12 Sozialgesetzbücher und diverse spezielle Gesetze zum Sozialrecht. Eine Beratung und/oder Vertretung durch uns ist in folgenden Bereichen möglich:

Sozialversicherungsrecht

Die Frage, wer, wann und warum sozialversicherungspflichtig ist, kann erhebliche Auswirkungen haben – insbesondere, wenn diese Frage bspw. erst nach einer Prüfung durch die Rentenversicherung geklärt wird. Wenn also fraglich ist, ob im konkreten Fall Beschäftigungsverhältnisse oder Selbständigkeiten vorliegen und ob diese jeweils eine Versicherungspflicht auslösen, sollte das alsbald mit anwaltlicher Hilfe verbindlich geklärt werden. So können ärgerliche Beitragsnachforderungen vermieden werden.

Arbeitslosenversicherung
Hier sind oft Bescheide zu Sperr- oder Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeldbezug der Grund für Streit. Aber auch Fragen zur Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld und/oder Arbeitsförderungsleistungen können anwaltliche Hilfe notwendig machen. Grundsätzlich beraten und vertreten wir Sie auch hier in allen Angelegenheiten gegenüber der Agentur für Arbeit.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Hier beginnt die Problematik oft bereits bei der Frage, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht oder wie diese erreicht werden könnte. Soweit eine Mitgliedschaft in der GKV besteht, können insbesondere dann rechtliche Probleme auftreten, wenn Leistungen (z.B. Krankengeld, Reha-Maßnahmen, Versorgung mit Arznei,- Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln) begehrt werden oder die Krankenkasse Beitragsnachzahlungen geltend macht. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten gegenüber Ihrer GKV.

Künstlersozialkasse (KSK)
Die KSK bildet einen Spezialfall der Sozialversicherung für Künstler. Wer ein Künstler oder eine Künstlerin ist, kann im Einzelfall sehr strittig sein. Nicht zuletzt deswegen geht es oft um die Frage, ob eine Mitgliedschaft in der KSK erreichbar bzw. erhaltbar ist. Auf der anderen Seite stellt sich für Unternehmen die Frage, ob sie als Verwerter verpflichtet sind, Künstlersozialabgabe zu zahlen und welche Pflichten sie diesbezüglich treffen. Auch hier vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten gegenüber der KSK.

Gesetzliche Pflegeversicherung
Mit der umfassenden Pflegereform sind insbesondere zum 01.01.2017 weitreichende Neuerungen in Kraft getreten, deren Umsetzung in der Praxis nun ansteht. Vor allem wurden statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt, die auf einem völlig neuen System der Bewertung der Pflegebedürftigkeit beruhen. Daneben gibt es zahlreiche verfahrensrechtliche Neuerungen. Da es keine Vorlagen für diese neuen Regelungen gibt, ist es nicht ausgeschlossen, dass die konkrete Auslegung erst in den nächsten Jahren durch Gerichte gefunden werden muss. Hier gilt es, durch anwaltliche Unterstützung eine für die Betroffenen günstige Praxisanwendung durchzusetzen. Wir vertreten Sie daher gern auch in allen Angelegenheiten gegen Ihre Pflegeversicherung bzw. ggf. gegen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Im Rentenrecht stellen sich zum einen Fragen der Versicherungspflicht, der Versicherungsfreiheit oder der freiwilligen Versicherung und zum anderen Fragen der verschiedenen Leistungen der Rentenversicherung. Die Leistungen reichen von der Rente wegen Alters, der Rente wegen Erwerbsminderung oder der Witwen- und Waisenrente bis hin zu Rehabilitationsleistungen. Den Schwerpunkt in unserer anwaltlichen Tätigkeit bilden die Fälle zur Rente wegen Erwerbsminderung.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Wer einen Unfall erleidet, ist bereits belastet genug. Doch nicht selten ist die Frage strittig, ob die gesetzliche Unfallversicherung eingreift und/oder auf welche Versicherungsleistungen ein Anspruch besteht. Hier kann anwaltliche Hilfe Klarheit und Entlastung schaffen.

Grundsicherung

Grundsicherungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Sicherung des Lebensunterhalts bzw. das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Alg II bzw. „Hartz IV“ / SGB II
Diese Angelegenheiten sind nach wie vor sehr zahlreich und bilden auch in unserer Tätigkeit einen Schwerpunkt. wir vertreten Sie hier in allen Angelegenheiten gegenüber dem JobCenter.

Sozialhilfe / SGB XII
Die Leistungen nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) sind sehr vielfältig und umfassen im Wesentlichen Folgendes:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt für Hilfebedürftige, die keinen sonstigen Leistungsanspruch haben
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
Wir vertreten Sie gegenüber dem Sozialamt in allen Angelegenheiten des SGB XII.

Spezialfall: Grundsicherung für EU-Bürger
Seit Jahren ist die Frage umstritten, ob und in welchem Umfang EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie in Deutschland wohnen und hier hilfebedürftig werden. Wir sind auf diesem Gebiet seit Beginn an tätig und vertreten Sie gern zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Insbesondere Asylbewerber und Ausländer mit Duldung, aber auch Ausländer mit verschiedenen Aufenthaltserlaubnissen unterfallen dem Sondergesetz „AsylbLG“. Aufgrund der Schwierigkeit der Anwendung dieses Gesetzes im Einzelfall und der Stellung als außergewöhnliches Sondergesetz für einen begrenzten Personenkreis, haben sich nur sehr wenige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf dieses Gebiet spezialisiert. Unser Büro gehört dazu und betreibt seit Jahren Verfahren rund um das AsylbLG.

Leistungen nach BAföG

Die Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende ist nicht in einem SGB geregelt. Daraus ergibt sich bspw. die Besonderheit, dass gerichtliche Verfahren nicht vor dem Sozialgericht, sondern vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen werden. Dennoch entstehen in diesen Verfahren für die Kläger keine Gerichtskosten. Die Streitigkeiten rund um das BAföG sind vielfältig: Anspruchsklärung; Höhe der Leistungen; Weitergewährung der Leistungen bei Studiengangwechseln, Überschreitung der Regelstudienzeit etc.; Rückzahlung der Leistungen.

Kinder- und Jugendhilfe

Das SGB VIII enthält einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson, den das Jugendamt zu erfüllen hat. Trotzdem ist es oft schwer einen Kitaplatz zu finden. Wir vertreten Sie gegenüber dem Jugendamt, um den Anspruch Ihres Kindes auf frühkindliche Förderung durchzusetzen.

Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht geht es in der Regel um die Anerkennung der vorliegenden gesundheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen. Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen ist oft strittig. Wir vertreten Sie hier gegenüber dem Versorgungsamt.

Außerdem vertreten wir Sie, wenn die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an der Gesellschaft streitig ist.

Schwerbehindertenvertretungen beraten und vertreten wir bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, z.B. in Bezug auf Schulungsansprüche und Unterrichtungs- und Anhörungsrechte.

Opferentschädigung

Opfer von Gewalttaten stehen oft nicht nur vor dem Problem, ihre Erfahrung zu verarbeiten, sondern es entstehen vielfältige juristische Probleme. Im Strafverfahren gegen den Täter steht ggf. eine Nebenklage an; Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden; Falls weitere Übergriffe drohen, muss ggf. eine entsprechende gerichtliche Verfügung gegen den Täter erwirkt werden und es besteht eben ggf. auch die Möglichkeit, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG) geltend zu machen. Diese Ansprüche gehören zum Sozialrecht und werden nicht selten bei all den straf- und zivilrechtlichen Verfahren vergessen.


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Betreuungsrecht

Psychisch kranke Personen haben die Möglichkeit, Unterstützung durch einen amtlich bestellten Betreuer zu erhalten. Rechtsanwalt Volker Gerloff ist selbst als Berufsbetreuer tätig und berät Sie auch in allen Fragen rund um die Betreuung – auch, wenn für Sie eine Betreuung angeregt wurde, Sie selbst aber keine Betreuung wünschen. Grundsätzlich soll jede Person selbst entscheiden – solange sie geschäftsfähig ist – ob eine Betreuung eingerichtet wird und wie diese gestaltet sein soll (insb. bzgl. des eingesetzten Betreuers und der Aufgabenkreise, die die Betreuung umfassen soll).


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